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Das wichtigste zum Jugendschutz

Wie lange darfst Du mit dem Muttizettel ausgehen?

Die erlaubten Ausgehzeiten für Clubs, Disco, Konzerte usw. sind abhängig von deinem Alter und der Tatsache ab, ob dich jemand begleitet.
Die folgende Tabelle verschafft dir einen Überblick, damit du weißt, wann du einen Muttizettel vorlegen musst.

Alter Art der Veranstaltung Ohne Muttizettel Mit Muttizettel
unter 14 Jahre Tanzveranstaltung anerkannter Träger & Vereine, z.B. SKC bis 22.00 Uhr unbegrenzt
unter 14 Jahre Club, Disco, Konzert, Kneipe, Bar etc. nicht möglich unbegrenzt
14 bis 16 Tanzveranstaltung anerkannter Träger & Vereine, z.B. SKC bis 24.00 Uhr unbegrenzt
14 bis 16 Club, Disco, Konzert, Kneipe, Bar etc. nicht möglich unbegrenzt
16 bis 17 jede Art bis 24 Uhr unbegrenzt
ab 18 jede Art unbegrenzt wird nicht benötigt
Quelle: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/ministerium/publikationen/Jugendschutz_in_Thueringen_WEB.pdf

Wenn du unter 16 Jahre alt bist, ist es deshalb wichtig, im Vorfeld mehr über die Veranstaltung zu erfahren.
Gerade bei Feiern und Vereinen der sogenannten Brauchtumspflege, z. B. Karnevals- oder Schützenvereine, können die genannten Grenzzeiten bis 22.00 bzw. 24.00 Uhr für dich ausreichen.
Ansonsten ist der Muttizettel unverzichtbar, um länger auf Veranstaltungen des Schönewerdaer Karneval Clubs bleiben zu können.